Grundbuch und Kataster

In unserer langjährigen Berufserfahrung haben wir schon oft die Erfahrung gemacht, dass bei Eigentumsübertragungen Fehler passiert sind und dass nachher ein Zusatz- oder Ratifizierungsvertrag notwendig war, mit den damit zusammenhängenden Problematiken und Kosten.

Das Grundbuch hat bekanntlich die Eigentumsverhältnisse zu regeln und deren Veränderungen.

Es gibt nur drei Bezeichnungen um Liegenschaften zu identifizieren:

  1. die Grundparzelle, Gp. abgekürzt,
  2. die Bauparzelle, Bp. abgekürzt, bzw. die sogenannte „Knochenbauparzelle >---<“
  3. der materielle Anteil, m.A. abgekürzt.

Wie der Name schon sagt, ist die Gp. für ein Grundstück (ohne Gebäude) bestimmt, die Bp. für ein Gebäude und der m.A. für einen Teil eines Gebäudes.

Reine Theorie! In der Praxis ist dies oft ganz anders: da kann es passieren, dass ein Gebäude durch eine oder mehrere Gp. identifiziert ist (z.B. weil es sich um einen Neubau handelt), oder dass ein Grundstück durch eine Bp. beschrieben wird (z.B. weil das Gebäude abgerissen worden ist). Es kann auch vorkommen, dass ein Gebäudeteil nicht nur durch einen m.A. gekennzeichnet wird, sondern durch deren mehrere.

Dann gibt es noch die dazu gehörenden, notwendigen Miteigentumsrechte und/oder Dienstbarkeiten (Zufahrt, Leitungen, Erschließungsanlagen usw.), die häufig sehr ungenau definiert und beschrieben sind, oder gar fehlen. Die Folge kann dann ein langwieriges, unangenehmes Prozessverfahren sein.

Eines sollte jedoch klar sein: der Notar kümmert sich nicht darum ob ein Kaufobjekt richtig identifiziert ist (durch die Gp., Bp. und den m.A.), das müssen die Parteien selber wissen, vor allem der Käufer.

Also vorher abklären und dann den Notar aufsuchen.

Bei konkreten Fragen zu diesem Thema bieten wir Ihnen gerne ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch an.

Mit besten Grüßen

Leiter Max