Immobilienverkäufe werden meistens wie folgt getätigt:

- es wird ein Kaufvorvertrag oder ein Kaufversprechen abgeschlossen, wobei Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabe und viele andere Klauseln festgelegt werden und wobei auch eine Anzahlung erfolgt; der Kaufvorvertrag ist nicht ein "muss", aber er ist oft aus rein praktischen Gründen notwendig;

- anschließend wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, wobei generell der gesamte Rest-Kaufpreis bezahlt wird.

Da aber das Eigentumsrecht im Grundbuchsystem erst mit der Eintragung im Grundbuch sicher gestellt wird, ergibt sich für den Käufer ein Risiko, welches möglicherweise sehr hoch sein kann.

Daher die Frage: wie kann sich der Käufer schützen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

a) man kann den Kaufvorvertrag im Grundbuch eintragen und die Anzahlung nach erfolgter Eintragung tätigen; dies dürfte ein sicheres System sein, da die Eintragungen nach dem Kaufvorvertrag nicht relevant sind;

b) man kann im Grundbuch den Grad der Veräußerung eintragen und darauf im Kaufvertrag Bezug nehmen; auch dies dürfte ein sicheres System sein;

c) bei Immobilien im Bau besteht für die im Kaufvorvertrag vorgesehenen Anzahlungen die Pflicht der Aushändigung einer Garantie zu Gunsten des Käufers; auch diese Absicherung ist generell zu befürworten (vorausgesetzt der Garantiegeber ist solide);

d) durch einen Treuhänder.

Die Art der Absicherung muss gründlich überlegt werden - auch wegen der unterschiedlichen Kosten - und hängt vorwiegend vom Vertrauen zum Verkäufer ab. Zu empfehlen ist jedenfalls einen "unabhängigen Fachmann" zu Rate zu ziehen, denn es sind meistens große Beträge "im Spiel", manchmal die Ersparnisse eines ganzen Lebens.

Mit besten Grüßen

Leiter Max